Anwalt Frankreich EU-Recht | Freier Warenverkehr in der EU und Rechnungssprache

Freier Warenverkehr in der EU und nationale Vorschrift, die die ausschließliche Verwendung einer bestimmten Sprache für die Erstellung von Rechnungen vorschreibt: EuGH vom 21.6.2016, Rechtssache C-15/15

Ausgangsfall: Die italienische Gesellschaft GPPH mit Sitz in Mailand bestritt die Gültigkeit von Rechnungen, die ihr (damaliger) Vertragspartner, die im niederländisch sprechenden Teil Belgiens niedergelassene Gesellschaft New Valmar in italienischer Sprache ausgestellt hatte.

Die einschlägige flämische Gesetzgebung sieht vor, dass „[d]ie für die sozialen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und für die gesetzlich vorgeschriebenen Urkunden und Papiere der Unternehmen zu gebrauchende Sprache … das Niederländische [ist]“.

…  „Dokumente und Handlungen, die gegen die Bestimmungen dieses Dekrets verstoßen, sind nichtig. Die Nichtigkeit wird durch das Gericht von Amts wegen festgestellt“.

Die Firma New Valmar bestreitet nicht, dass die Rechnungen nicht die flämische Gesetzgebung respektieren würden, macht jedoch geltend, dass diese die Regeln über den freien Warenverkehr in der EU verletzen würde.

Die mit dem Ausgangsfall befasste Rechtbank van koophandel te Gent (Handelsgericht Gent) hat deshalb das nationale Verfahren ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267   AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) eingeleitet.

Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt in seiner Entscheidung vom 21.6.2016 fest, dass die in Frage stehende gesetzliche Sprachenregelung gegen Art. 35 AEUV verstößt.Weiter lesen