Änderungsvorschläge für Verfahren für geringfügige Forderungen und Europäisches Mahnverfahren

Die Europäische Kommission hat am 19.11.2013 einen Vorschlag zur Änderung  der „Verordnung Nr. 861/2007 vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines Verfahrens für geringfügige Forderungen“  und der „Verordnung Nr. 1896/2006 vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens“ vorgelegt.

Die wichtigsten Veränderungen im Hinblick auf die Verordnung Nr. 861/2007 sind folgende:

  • Anwendungsbereich im Hinblick auf den Streitwert: Erhöhung von 2.000 Euro auf 10.000 Euros (Artikel 2).
  • Erweiterung des Begriffs „grenzüberschreitende Rechtssache“ (Artikel 3).
  • Verstärkung des elektronischen Verfahrens.
  • Begrenzung der Gerichtsgebühren auf 10 % des Streitwertes.
    Weitere Informationen


Print Friendly, PDF & Email