Die Vergütung des Geschäftsführer einer SARL (société à responsabilité limitée = franz. GmbH mit mindestens 2 Gesellschaftern) muss entweder in der Satzung festgeschrieben oder per Gesellschafterbeschluss entschieden und schriftlich festgehalten worden sein.

Diese Regel muss strikt eingehalten werden und gilt auch dann, wenn die SARL ausschliesslich von Eheleuten gegründet wurde. In der Entscheidung der Cour de Cassation vom 25.9.2012 ging es darum, dass der Geschäftsführer einer SARL und dessen Ehefrau, alleinige Gesellschafter der Gesellschaft, ihre gesamten Gesellschafteranteile verkauft hatten, der neue Geschäftsführer jedoch die Rückzahlung der vorher ausgezahlten Geschäfterführergehälter forderte. Als Begründung wurde angegeben, dass es keinen Gesellschafterbeschluss gab, der das Gehalt ausdrücklich billigte. Die Cour de Cassation gab dem neuen Geschäftsführer Recht.

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