Die Kanzlei P&G berät und vertritt deutschsprachige Mandanten in allen Fragen des französischen/europäischen Gesellschaftsrechts:
- Gründung von Gesellschaften (insb. SARL = GmbH des französischen Rechts, SAS = vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht)
- Bestellung der Vertretungsorgane (Präsident, Geschäftsführer, Vorstand), sowie Beratung hinsichtlich deren arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Stellung
- Erstellung der nach franz. Recht jährlich zu erstellenden Gesellschafterbeschlüsse -und protokolle
- Steuerrechtliche Beratung in Zusammenarbeit mit einem auf französisches Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt und einem Steuerberater