Office 6Die Kanzlei P&G berät und vertritt deutschsprachige Mandanten in allen Fragen des französischen/europäischen Gesellschaftsrechts:

  • Gründung von Gesellschaften (insb. SARL = GmbH des französischen Rechts, SAS = vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht)
  • Bestellung der Vertretungsorgane (Präsident, Geschäftsführer, Vorstand), sowie Beratung hinsichtlich deren arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Stellung
  • Erstellung der nach franz. Recht jährlich zu erstellenden Gesellschafterbeschlüsse -und protokolle
  • Steuerrechtliche Beratung in Zusammenarbeit mit einem auf französisches Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt und einem Steuerberater
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