Die im Rahmen einer Abtretung von Gesellschaftsanteilen vereinbarte Wettbewerbsklausel ist nach ständiger französischer Rechtsprechung nur dann wirksam, wenn sie sowohl zeitlich als auch räumlich begrenzt ist. Dies hat der französische Kassationsgerichthof in einer Entscheidung vom 12.2.2013 wieder einmal bestätigt.
Gabriele Gnan, Rechtsanwältin und Avocate
Franz. Fachanwältin für Handels-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht
Franz. Fachanwältin für Internationales Recht und EU-Recht