Im französischen Arbeitsrecht sind seit dem Gesetz vom 14. Juni 2013 (Loi n° 2013-504 du 14 juin 2013 relative à la sécurisation de l’emploi) in einigen Bereichen kürzere Verjährungsvorschriften zu beachten. Weiter lesen
Arbeitsvertrag in Europa: Anzuwendendes Recht
Arbeitsvertrag in Europa: Welches Recht findet Anwendung?
Art. 6 Abs. 2 des Übereinkommens von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19. Juni 1980 in Rom, ist dahin auszulegen, dass auch dann, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit in Erfüllung des Arbeitsvertrags gewöhnlich, dauerhaft und ununterbrochen in ein- und demselben Staat verrichtet, das nationale Gericht das in diesem Land anwendbare Recht gemäß dem letzten Halbsatz dieser Bestimmung ausschließen kann, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass eine engere Verbindung zwischen diesem Vertrag und einem anderen Land besteht. Dies hat der EuGH in einer Sache Schlecker / Boedeker entschieden.