Wer muss bei Verstössen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen mit einem Unternehmensfahrzeug die Geldstrafen bezahlen?
Mit einem Wagen, der auf eine SAS (Société par actions simplifiées = vereinfachte Aktiengesellschaft des französischen Rechts) zugelassen ist, wird ein Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung begangen. Wer wird verurteilt, die Geldstrafe zu zahlen? Grundsätzlich handelt es sich um den gesetzlichen Vertreter (im Fall der SAS ist es der Präsident der Gesellschaft), vorausgesetzt es ist eine natürlich Person. Ist jedoch Präsident der SAS eine juristische Person, so ist wiederum deren Vertreter (natürliche Person) Schuldner der zu verhängenden Geldstrafe (Entscheidung der Cour de cassation, Kammer für Strafsachen vom 7.5.2018: Cass. Crim., 7 mai 2018, n° 17-83.733, n° 925 F-P+B). Die Entscheidung entspricht den gesetzlichen Vorschriften der Artikel L. 121-3 code de la route (franz. Strassenverkehrsgesetz) und L. 227-7 code de commerce (franz. Handelsgesetzbuch).