Der Gesellschafter einer SAS (Société par actions simplifiées – vereinfachte Form der Aktiengesellschaft), welcher missbräuchlich aus der Gesellschaft ausgeschlossen und aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wieder in die Gesellschaft aufgenommen wurde, kann die Nichtigkeit aller Gesellschafterbeschlüsse nach seinem Ausschluss geltend machen.Weiter lesen