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Gerichtshof der Europäischen Union: Rechtsprechungsübersicht Dezember 2019 (Urteile des Gerichtshofes)

Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 11. Dezember 2019 in der Rechtssache C‑708/18
Parteien: TK gegen Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA
Thema:  Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Tribunalul Bucureşti (Landgericht Bukarest, Rumänien) mit Entscheidung vom 2. Oktober 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 6. November 2018, in dem Verfahren„Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7 und 8 – Richtlinie 95/46/EG – Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Buchst. f – Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten – Nationale Regelung, wonach eine Videoüberwachung ohne Einwilligung der betroffenen Person zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes von Personen, Gütern und Wertgegenständen sowie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen zulässig ist – Einrichtung eines Videoüberwachungssystems in den Gemeinschaftsbereichen eines Wohngebäudes
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft insbesondere die Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e und Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie der Art. 8 und 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Urteilstenor: „Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind im Licht der Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie nationalen Vorschriften nicht entgegenstehen, wonach es zulässig ist, ohne Einwilligung der betroffenen Personen ein Videoüberwachungssystem wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in den Gemeinschaftsbereichen eines Wohngebäudes installierte einzurichten, um berechtigte Interessen wahrzunehmen, die darin bestehen, den Schutz und die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten, wenn die mittels dieses Videoüberwachungssystems erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten den Voraussetzungen des Art. 7 Buchst. f entspricht, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.“


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 12. Dezember 2019 in den verbundenen Rechtssachen C‑381/18 und C‑382/18
Parteien: G.S. (C‑381/18), V.G. (C‑382/18) gegen Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid
Thema: Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung – Einwanderungspolitik – Richtlinie 2003/86/EG – Recht auf Familienzusammenführung – Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung – Begriff ‚Gründe der öffentlichen Ordnung‘ – Ablehnung eines Einreise- und Aufenthaltsantrags eines Familienmitglieds – Entzug eines Aufenthaltstitels eines Familienmitglieds bzw. Ablehnung seiner Verlängerung.