Gem. Art. L. 3121-33 des französischen Arbeitsgesetzbuches muss jeder Arbeitnehmer nach 6 Stunden Arbeitszeit eine zusammenhängende Mindestpause von 20 Minuten haben.

Dies entschied der französische  Kassationsgerichtshof  am 20.2.2013 in drei Fällen und betonte dabei, dass die 20 Minuten-Pause  in einem Stück genommen werden muss und nicht in mehrere kleine Pausen geteilt werden kann.

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