Der gesetzliche Zinssatz beträgt ab 1.1.2015 für private Forderungen 4,06 % und in allen anderen Fällen 0,93 % (veröffentlicht im Amtsblatt – Journal Officiel- vom 27.12.2014). Er gilt für das erste Semester 2015. Finden Sie unsere Themen interessant? Teilen Sie sie mit anderen. PrintTwitterLinkedinEmail