Beendigung von Geschäftsbeziehungen in Frankreich

Auftragsrückgang wegen Wirtschaftskrise ist keine missbräuchliche Beendigung von Geschäftsbeziehungen

Die Beendigung von Geschäftsbeziehungen, vorliegend konkret der Rückgang der Aufträge, kann dann nicht als rechtsmissbräuchliche Beendigung der Geschäftsbeziehungen  angesehen werden, wenn diese auf die allgemeine Wirtschaftslage zurückzuführen ist.

  Aus diesem Grund hat der französische Kassationsgerichtshof am 12.2.2013 die Revision eines Subunternehmers gegen den Hauptunternehmer auf Zahlung von Schadensersatz wegen missbräuchlicher Auflösung der Geschäftsbeziehungen zurückgewiesen.

Der Auftragsrückgang beim Hauptunternehmer und damit auch beim Subunternehmer sei auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen und nicht absichtlich vom Hauptunternehmer herbeigeführt worden. Aus diesem Grund könne dem Subunternehmer kein Schadensersatz zugesprochen werden.