Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht|Gründung einer Gesellschaft in Frankreich: Vereinfachung der Formalitäten

Gründung einer Gesellschaft in Frankreich

Handelsregister (Unternehmen, Firma, Inhaber)Gem. Art. 24 des Gesetzes n° 2014-1545 vom 20.12.2014 ist es seit 1.7.2015 ist nicht mehr erforderlich ein Exemplar des Gesellschaftsvertrages den französischen Finanzbehörden vorzulegen.

Vielmehr wird das französische Handelsregister, welches für die Eintragung der Gesellschaft zuständig ist dem Finanzamt eine dematerialisierte Version des Gesellschaftsvertrages übermitteln.



SARL in Frankreich mit nur einem Gesellschafter

SARL in Frankreich mit nur einem Gesellschafter

Eine EURL (entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée) ist eine SARL in Frankreich (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die nur einen Gesellschafter hat (im Gegensatz zur sog. SARL – société à responsabilité limitée, deren Gründung mindestens 2 GeseGesellschaft gründen in Frankreichllschafter voraussetzt). Bisher konnte der Alleingesellschafter eine natürliche oder juristische Person sein, jedoch keine EURL (Art. L. 223-5 code de commerce). Dies hat sich seit 4.8.2014 geändert. Aufgrund der Veröffentlichung am 2.8.2014 der Verordnung Nr. 2014-863 vom 31.7.2014 im Journal Officiel wurde Art. L. 223-5 code de commerce aufgehoben und es ist nun auch möglich, dass Alleingesellschafter einer EURL wiederum eine andere EURL ist. Damit kann nun auch eine Unternehmensgruppe, bestehend nur aus EURL gegründet werden.


Gabriele Gnan
Rechtsanwältin (RAK München)
Avocate (RAK Nantes)
Franz. Fachanwältin für Handels-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht
Franz. Fachanwältin für Internationales Recht/ EU-Recht
Mail: Gabriele Gnan
www.pg-anwaelte.fr



Französisches Gesellschaftsrecht: Folgen des missbräuchlichen Ausschlusses eines Gesellschafters einer SAS

Der Gesellschafter einer SAS (Société par actions simplifiées – vereinfachte Form der Aktiengesellschaft), welcher missbräuchlich aus der Gesellschaft ausgeschlossen und aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wieder in die Gesellschaft aufgenommen wurde, kann die Nichtigkeit aller Gesellschafterbeschlüsse nach seinem Ausschluss geltend machen.Weiter lesen