arbeitszeitTägliche Arbeitszeit in Frankreich

Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt gem. Art. L. 3121-34 des französischen Arbeitsgesetzbuches  grundsätzlich 10 Stunden. Bei vorübergehendem erhöhtem Arbeitsanfall oder z.B. auch bei Saisonarbeit, kann der Arbeitgeber jedoch einen Antrag auf Erhöhung dieser Höchstarbeitszeit stellen (Art. D. 3121-15 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Dafür muss er bei der zuständigen Behörde („inspecteur du travail“) einen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise und die Stellungnahme der Personalvertreter, soweit im Unternehmen vorhanden, vorlegen. Die Behörde antwortet  innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Zugang des Antrages (Art. D. 3121-15 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

 

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