Neue Regeln für Teilzeitarbeitsverträge in Frankreich
Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung („loi de sécurisation de l’emploi“) vom 14.5.2013 führt u.a. dazu, dass die Mindestarbeitsdauer für einen Teilzeitarbeitsvertrag ab 1.1.2014 nun grundsätzlich mindestens 24 Stunden durchschnittlich pro Woche betragen muss (Art. L. 3123-14-1 code du travail = franz. Arbeitsgesetzbuch).
Ausnahmen sind in folgenden Fällen möglich:
- Art. L. 3123-14-2 code du travail: Der Arbeitnehmer möchte weniger als 24 Stunden pro Woche arbeiten. Dies muss dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig vor allem auch begründet werden. Eine einfache Vertragsergänzung genügt nicht. Der Arbeitnehmer muss entweder zwingende persönliche Gründe darlegen, oder eine geringere Arbeitszeit erlaubt ihm mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitg auszuüben, die jedoch zusammen entweder mindestens 24 Stunden pro Woche ausmachen oder einer Vollzeitbeschäftigung (35 Stunden) entsprechen müssen.
Gem. Art. L. 3123-14-4 code du travail müssen die Arbeitszeiten in jedem Fall regelmässig sein und so organisiert/zusammengefasst werden, dass der Arbeitnehmer durchgehend einen ganzen Tag oder an halben Tagen arbeitet. Eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern oder innerhalb des Unternehmens kann die genaue Ausgestaltung der Arbeitszeiten regeln.
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat oder die Personalvertretung jedes Jahr über die Zahl der gestellten Anträge nach Art. L. 3123-14-2 code du travail informieren.
- Studenten unter 26 Jahren, Arbeitnehmer deren Integration in das Berufsleben es rechtfertigt und private Arbeitgeber (insb. für Kinderbetreuung, Haus- und Gartenarbeit etc.) sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Das neue Gesetz gilt mit sofortiger Wirkung für alle Teilzeitverträge, die ab dem 1.1.2014 geschlossen werden. Ab 1.1.2016 müssen auch die Arbeitsverträge den neuen gesetzlichen Vorschriften angepasst worden sein, die vor dem 1.1.2014 geschlossen worden sind.
Gabriele Gnan
Avocate, Rechtsanwältin
Franz. Fachanwältin für Handels-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht
Franz. Fachanwältin für Internationales Recht und EU-Recht
Mail: Gabriele Gnan
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