Zuständigkeit französischer Arbeitsgerichte bei gewöhnlicher/regelmässiger Arbeit in Frankreich
Die Cour de cassation, höchstes französisches Gericht für Privat- und Strafsachen, entschied am 28.9.2016, dass ein französisches Arbeitsgericht (Conseil de Prud’hommes) immer dann zuständig sei, wenn der Arbeitnehmer den grössten Teil seiner Arbeit in Frankreich verrichtet hat. Die Cour de cassation widersprach damit einer Meinung des Berufungsgerichts von Rennes.
Im zu entscheidenen Fall wurde ein portugiesischer Arbeitnehmer von einem italienischen Unternehmen in Frankreich eingestellt Weiter lesen