Gem. Art. L. 3121-33 des französischen Arbeitsgesetzbuches muss jeder Arbeitnehmer nach 6 Stunden Arbeitszeit eine zusammenhängende Mindestpause von 20 Minuten haben.
Dies entschied der französische Kassationsgerichtshof am 20.2.2013 in drei Fällen und betonte dabei, dass die 20 Minuten-Pause in einem Stück genommen werden muss und nicht in mehrere kleine Pausen geteilt werden kann.