Neue Mwst-Vorschriften für Rechnungsstellung ab 1.1.2013 anwendbar


Ab 1.1.2013 gelten die Regeln der zweiten Richtlinie 2010/45/EU vom 13.7.2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften, welche von den Mitgliedstaaten bis spätestens 31.12.2012 in nationales Recht umgesetzt werden mussten.

Ziel ist u.a. die Rechnungsstellung für Unternehmen zu vereinfachen. Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen müssen gleichbehandelt werden. Die Mitgliedstaaten dürfen keine Bedingungen für die Gültigkeit der Rechnungsstellung, wie z.B. die Verwendung einer elektronischen Signatur vorschreiben. Rechnungen können nun auch elektronisch aufbewahrt werden. Nähere Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung gem. der Richtlinie 2010/45/EU finden Sie hier.

Nach den neuen Vorschriften können es die Mitgliedstaaten (fakultativ) darüber hinaus Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro jährlich ermöglichen die Mehrwertsteuer erst dann abzuführen, wenn sie vom Kunden auch tatsächlich erhalten wurde (Art. 167 a der Richtlinie, konsoldierte Fassung).



Anwaltschaft in Frankreich: Statistik 2012

Französische Rechtsanwälte: Einige Zahlen

Das französische Justizministerium hat Zahlen zum Thema Anwaltschaft in Frankreich veröffentlicht. Am 1.1.2012 waren 56.176 Rechtsanwälte in Frankreich zugelassen, davon allein 22 981 bei der Rechtsanwaltskammer Paris.52,7 % sind Rechtsanwältinnen und 36,4 % sind in einer Einzelkanzlei tätig. 28,8 % sind freie Mitarbeiter (collaborateurs) und nur 5,4 % arbeiten als angestellte Rechtsanwälte.

2012 wurden 11.074 Fachanwaltstitel gezählt (16 % weniger als in 2002), wobei das Wirtschafts – und Sozialrecht am meisten vertreten waren.

Von den 1801 ausländischen in Frankreich zugelassenen Rechtsanwälten stammen 52 % aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (an der Spitze Deutschland mit 12,1 %; Vereinigtes Königreich: 10,5 %).  Am 1.1.2012 waren 2.506 Rechtsanwälte sowohl bei einer französischen als auch bei einer ausländischen Rechtsanwaltskammer zugelassen (Doppelzulassung), wobei 94 % von ihnen der Pariser Rechtsanwaltskammer angehören.

Die Zahl der Zweitbüros ist im Vergleich zu 2002 um 56 % gestiegen (von 699 auf 1.088 Büros).

Quelle: Communiqué des franz. Justizministeriums vom 4.12.2012

Ermässigter Steuersatz für E-Books in Frankreich: europarechtskonform?

EuropakarteSeit dem 1.1.2012  gelten  in Frankreich für Bücher und E-Books der ermässigte  Mehrwertsteuersatz von 7 % (vorher waren es  5,5 % für Bücher, Steuersatz der von der neuen sozialistischen Regierung auch wieder eingeführt werden soll). In Luxemberg werden E-Books sogar nur mit 3 % Umsatzsteuer belastet.

Die Europäische Kommission ist der Meinung, dass E-Books aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht in den Genuss von ermässigten Steuersätzen kommen können. Dies würde gegen die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 verstossen. In Anhang III werden die Güter und Dienstleistungen aufgezählt für die ein ermässigter Steuersatz angewendet werden darf. E-Books fallen nicht darunter, im Gegensatz zum Buch in Papierform. E-Books stellen vielmehr eine elektronische Dienstleistung dar.

Die Anwendung des ermässigten Steuersatzes für E-Books würde nach Ansicht der Kommission zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen.

Sowohl Frankreich als auch Luxemburg haben daher von der Kommission Mahnschreiben erhalten mit der Aufforderung zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Es handelt sich dabei um die erste Etappe im sogenannten Vertragsverletzungsverfahren, welches die Kommission gegen Mitgliedsstaaten, welche das Recht der EU verletzten vor dem EuGH einleiten kann.

Sinnvoll wäre es vorliegend sicherlich einen harmonisierten Steuersatz auf EU-Ebene zu finden.