Ab 1.1.2013 gelten die Regeln der zweiten Richtlinie 2010/45/EU vom 13.7.2010 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften, welche von den Mitgliedstaaten bis spätestens 31.12.2012 in nationales Recht umgesetzt werden mussten.
Ziel ist u.a. die Rechnungsstellung für Unternehmen zu vereinfachen. Rechnungen auf Papier und elektronische Rechnungen müssen gleichbehandelt werden. Die Mitgliedstaaten dürfen keine Bedingungen für die Gültigkeit der Rechnungsstellung, wie z.B. die Verwendung einer elektronischen Signatur vorschreiben. Rechnungen können nun auch elektronisch aufbewahrt werden. Nähere Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung gem. der Richtlinie 2010/45/EU finden Sie hier.
Nach den neuen Vorschriften können es die Mitgliedstaaten (fakultativ) darüber hinaus Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro jährlich ermöglichen die Mehrwertsteuer erst dann abzuführen, wenn sie vom Kunden auch tatsächlich erhalten wurde (Art. 167 a der Richtlinie, konsoldierte Fassung).