EuropakarteSeit dem 1.1.2012  gelten  in Frankreich für Bücher und E-Books der ermässigte  Mehrwertsteuersatz von 7 % (vorher waren es  5,5 % für Bücher, Steuersatz der von der neuen sozialistischen Regierung auch wieder eingeführt werden soll). In Luxemberg werden E-Books sogar nur mit 3 % Umsatzsteuer belastet.

Die Europäische Kommission ist der Meinung, dass E-Books aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht in den Genuss von ermässigten Steuersätzen kommen können. Dies würde gegen die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 verstossen. In Anhang III werden die Güter und Dienstleistungen aufgezählt für die ein ermässigter Steuersatz angewendet werden darf. E-Books fallen nicht darunter, im Gegensatz zum Buch in Papierform. E-Books stellen vielmehr eine elektronische Dienstleistung dar.

Die Anwendung des ermässigten Steuersatzes für E-Books würde nach Ansicht der Kommission zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen.

Sowohl Frankreich als auch Luxemburg haben daher von der Kommission Mahnschreiben erhalten mit der Aufforderung zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Es handelt sich dabei um die erste Etappe im sogenannten Vertragsverletzungsverfahren, welches die Kommission gegen Mitgliedsstaaten, welche das Recht der EU verletzten vor dem EuGH einleiten kann.

Sinnvoll wäre es vorliegend sicherlich einen harmonisierten Steuersatz auf EU-Ebene zu finden.



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