Reform der Teilzeitarbeitsverträge in Frankreich in Kraft getreten

Die ursprünglich für den 1.1.2014 vorgesehene, dann aber verschobene Reform im französischen Arbeitsrecht der Mindestarbeitsdauer für Teilzeitarbeitsverträge tritt nun definitiv am 1.7.2014 in Kraft.

Französisches ArbeitsrechtDas Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung (“loi de sécurisation de l’emploi”) vom 14.5.2013 führt u.a. dazu, dass die Mindestarbeitsdauer für einen Teilzeitarbeitsvertrag ab 1.7.2014 nun grundsätzlich mindestens 24 Stunden durchschnittlich pro Woche  betragen muss (Art. L. 3123-14-1 code du travail = franz. Arbeitsgesetzbuch). Weitere Einzelheiten lesen Sie hier.



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