SARL in FrankreichJahresabschluss und Gesellschafterversammlung

Jede SARL in Frankreich hat spätestens 6 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres (im Regelfall der 31.12.) den Jahresabschluss im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung festzustellen und zu genehmigen, Art. L.232-22 code de commerce.

Innerhalb eines weiteren Monats (also in den meisten Fällen bis 31.7.) müssen die Unterlagen über den Jahresabschluss sowie das Protokoll über die Gesellschafterbeschlüsse beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden.

Einen weiteren Beitrag zum Thema SARL finden Sie hier. 


Gabriele Gnan
Rechtsanwältin und Avocate
Franz. Fachanwältin für Handels-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht
Franz. Fachanwältin für Internationales Recht und EU-Recht
www.pg-anwaelte.fr
Kontakt: Gabriele Gnan



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