Das Anwendungsdekret Nr. 2020-916 vom 18.7.2020 über die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich und dem Kampf gegen unlauteren Wettbewerb enthält neue Bestimmungen zu folgenden Themen:

  • Bedingungen/Modalitäten der Übernahme von beruflich bedingten Kosten durch den Arbeitgeber der entsendeten Arbeitnehmer
  • Ausnahmen für längerfristig entsandte Arbeitnehmer
  • Änderung der Verfahren über die Voranmeldung (SIPSI, auch in deutscher Sprache)
  • Ausstellung eines Berufsausweises für den Bausektor
  • Verstärkung der Sanktionsbefugnis der DIRECCTE (=  französische Behörde, die insb. die Einhaltung des Arbeitsrechtes, der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz  überwacht).

Die Vorschriften sind am 30.7.2020 in Kraft getreten.

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