Das Anwendungsdekret Nr. 2020-916 vom 18.7.2020 über die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich und dem Kampf gegen unlauteren Wettbewerb enthält neue Bestimmungen zu folgenden Themen:
- Bedingungen/Modalitäten der Übernahme von beruflich bedingten Kosten durch den Arbeitgeber der entsendeten Arbeitnehmer
- Ausnahmen für längerfristig entsandte Arbeitnehmer
- Änderung der Verfahren über die Voranmeldung (SIPSI, auch in deutscher Sprache)
- Ausstellung eines Berufsausweises für den Bausektor
- Verstärkung der Sanktionsbefugnis der DIRECCTE (= französische Behörde, die insb. die Einhaltung des Arbeitsrechtes, der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz überwacht).
Die Vorschriften sind am 30.7.2020 in Kraft getreten.