Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht | Verletzung des Auskunftsrechts eines Gesellschafters einer SARL: Kein Schadensersatz ohne Schaden.

Der Gesellschafter einer SARL (Société à responsabilité limitée = franz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines angeblichen Verstoßes gegen seine Informations- und Kommunikationspflichten, wenn kein Schaden entstanden ist.

Im zu entscheidenden Fall wurde dem Geschäftsführer vorgeworfen, dass die Bedingungen unter denen der Gesellschafter Zugang zu den Gesellschaftsdokumenten am Sitz der Gesellschaft hatte, eine Verletzung der gesetzliche vorgesehenen  Informations- und Kommunikationspflichten (Art. R. 223-15, R. 223-18 und R. 223-19 franz. Handelsgesetzbuch)darstellen würde.  

Die Cour de cassation (höchstes französisches Gericht in Privat- und Strafsachen) hat jedoch entschieden, dass dem Gesellschafter einer SARL nur dann ein Schadensersatzanspruch zustehen würde, wenn dieser auch einen Schaden nachweisen könne.

Cass. com., 10 avr. 2019, n° 17-14.790, n° 313 F-D

Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht | Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Geschäftsberichts auch für kleine Mehrpersonengesellschaften

Abschaffung der Pflicht für kleine Handelsgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern einen Geschäftsbericht zu erstellen

Die bereits in Artikel L. 232 IV code du commerce (französisches Handelsgesetzbuch) vorgesehene Befreiung von der  Erstellung eines Geschäftsberichts für kleine Einpersonengesellschaften (SARL = franz. GmbH und SAS = vereinfachte Aktiengesellschaft), deren Alleingesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer (SARL) bzw. Präsident (SAS)  sind, wurde auf Mehrpersonengesellschaften ausgeweitet. „Klein“ sind Gesellschaften dann, wenn sie 2 der 3 in Art. L. 123-16 code du commerce  genannten Voraussetzungen erfüllen (aktuelle Werte, die sich ändern können):

  • Max. Bilanzsumme 4 000 000 €
  • Max. Nettoumsatz  8 000 000 €
  • Max. Durchschnittsmitarbeiterzahl 50 (gerechnet pro Geschäftsjahr)

Keine Anwendung findet diese Vorschrift beispielsweise auf Kreditinstitute, Versicherungen … Diese sind weiterhin verpflichtet einen Geschäftsbericht zu verfassen.

Diese Regelungen gelten für alle Unternehmen, die ihr Geschäftsjahr ab dem 11.8.2018 beenden werden.

Sollte die Satzung/der Gesellschaftsvertrag die Pflicht zur Erstellung eines Geschäftsberichts enthalten, wird empfohlen, diesen auch zu erstellen, selbst wenn das Gesetz dies nicht mehr vorschreibt. Die Satzung ist ein Vertrag, aus dem sich u.a. Pflichten des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ergeben. Sieht die Satzung einen Geschäftsbericht vor und wird dieser nicht von der Geschäftsführung erstellt, besteht das Risiko, dass die Gesellschafter dies anmahnen werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Schadensersatzforderungen der Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer kommen.

Anwalt Frankreich Unternehmenskauf | Kauf eines Unternehmens in Frankreich

Unternehmenskauf in Frankreich : Arbeitnehmer müssen vorher informiert werden

Beim Kauf einer französischen Gesellschaft oder auch nur des Geschäftsbetriebes (fonds de commerce) einer französischen Gesellschaft ist zu beachten, dass in folgenden Fällen die Arbeitnehmer 2 Monate vor Vertragsschluss über das Verkaufsprojekt informiert werden müssen:

  • In Gesellschaften, in denen eine Mitarbeitervertretung (comité d’entreprise) nicht zwingend vorgesehen ist.
  • Wenn mehr als 50 % der Gesellschafteranteile/Aktien verkauft werden sollen.

Die Information, verbunden mit dem Hinweis, dass jeder Arbeitnehmer eine Kaufofferte machen kann,  ist grundsätzlich von der Geschäftsführung zu veranlassen. Ist der Eigentümer der zu veräußernden Gesellschaftsanteile/Aktien nicht gleichzeitig auch der Geschäftsführer, muss dieser zunächst vom Eigentümer die Information über den Verkauf erhalten. Diese muss dann unverzüglich an die Arbeitnehmer weitergeleitet werden.

Es handelt sich vorliegend nicht um ein Vorkaufsrecht der Arbeitnehmer. Der Verkäufer ist frei ihnen das Unternehmen/die Unternehmensanteile zu verkaufen oder auch nicht.

Wenn die Informationspflicht missachtet wird, können die Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen. Gleichzeitig kann eine Strafe verhängt werden, die jedoch 2 % des Kaufpreises nicht übersteigen darf.

Praktischer Hinweis: Der Kauf kann vor Ablauf der 2-Monats Frist erfolgen, wenn jeder Arbeitnehmer ausdrücklich erklärt hat, dass er kein Interesse an einem Kaufangebot hat.

In der Praxis wird daher dem Informationsschreiben eine Musterantwort beigefügt, die der Arbeitnehmer nur zu unterschreiben und zu datieren hat und mit der er bestätigt die Gesellschafteranteile oder einen Teil davon nicht kaufen zu wollen.

Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht | Vergütung des kranken Geschäftsführers einer SARL

Der Geschäftsführer einer SARL hat solange Anspruch auf seine Vergütung bis sie durch Gesellschafterbeschluss widerrufen wurde.

Nach französischem Gesellschaftsrecht erfolgt die Ernennung zum Geschäftsführer einer SARL durch Beschluss der Gesellschafterversammlung.  Dementsprechend müssen auch alle mit einer eventuellen Vergütung des Geschäftsführers zusammenhängenden Fragen durch die Gesellschafter geregelt werden. Dazu gehört vor allem auch die Frage, in welcher Höhe ein Geschäftsführer für seine Tätigkeiten bezahlt werden soll.

In einem von den französischen Gerichten zu entscheidenden Fall, konnte ein Mitgeschäftsführer einer SARL wegen Krankheit seine Tätigkeit nicht mehr ausführen. Die Cour d’appel de Rennes (Berufungsgericht von Rennes) hatte die Entscheidung der Gesellschaft, dem Geschäftsführer während seiner Krankheit keine Vergütung zu gewähren, rechtlich befürwortet. Die einem Geschäftsführer gezahlte Entschädigung müsse  nur für eine tatsächlich geleistet Arbeit gezahlt werden, entschieden die Richter in Rennes.

Die Kammer für Handelssachen der Cour de Cassation (höchstes französisches Gericht für Privat-und Strafrechtsangelegenheiten) hat die zweitinstanzliche Entscheidung gerügt. Die Vergütung des Geschäftsführer einer SARL könne nur durch Gesellschafterbeschluss widerrufen werden (Cass.com., 21 juin 2017, n° 15-19.593).

Zu beachten ist, dass die Geschäftsführerstellung sich ausschliesslich aus der Ernennung durch die Gesellschafterversammlung ergibt. Ein Geschäftsführer kann gleichzeitig einen Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft schliessen. Voraussetzung ist jedoch zum einen, dass ein tatsächliches Arbeitsverhältnis vorliegt (was z.B. bei einem Mehrheitsgesellschafter ausgeschlossen ist) und, dass die Tätigkeiten, die als Geschäftsführer ausgeübt werden, nicht identisch mit den Tätigkeiten sind, die als Arbeitnehmer verrichtet werden.

Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht|Gründung einer Gesellschaft in Frankreich: Vereinfachung der Formalitäten

Gründung einer Gesellschaft in Frankreich

Handelsregister (Unternehmen, Firma, Inhaber)Gem. Art. 24 des Gesetzes n° 2014-1545 vom 20.12.2014 ist es seit 1.7.2015 ist nicht mehr erforderlich ein Exemplar des Gesellschaftsvertrages den französischen Finanzbehörden vorzulegen.

Vielmehr wird das französische Handelsregister, welches für die Eintragung der Gesellschaft zuständig ist dem Finanzamt eine dematerialisierte Version des Gesellschaftsvertrages übermitteln.



Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht|SARL in Frankreich

Fristverlängerung für die Einberufung der Gesellschafterversammlung über Feststellung des Jahresabschlusses möglich

Der Geschäftsfühmégaphone : SARLrer eine SARL in Frankreich kann eine Fristverlängerung für die Einberufung der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses erwirken.

Die Gesellschafter einer SARL (französische GmbH) müssen spätestens bis zum Ablauf der ersten  6  Monate des auf den Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung entscheiden. Eine Verlängerung dieser Frist um weitere  6 Monate ist durch die Rechtsverordnung 2014-863 vom 31.7.2014 wieder eingeführt worden. Das Anwendungsdekret Nr. 2015-545 vom 18.5.2015 ergänzt diese Regel dahingehend, dass die Fristverlängerung auf Antrag beim Präsidenten des zuständigen Handelsgerichts gestellt werden muss, welcher durch Beschluss entscheidet (Art. R. 223-18-1 Code de commerce).


Gabriele Gnan
Rechtsanwältin (RAK München) u. Avocate (RAK Nantes)
Franz. Fachanwältin für Handels-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht
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Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht|SARL Abtretung von Gesellschaftsanteilen

Abtretung von Gesellschaftsanteilen einer SARL und Wirkung gegenüber Dritten

Die Abtretung von Gesellschaftsanteilen einer SARL (Société à responsabilité limitée = GmbH des französischen Rechts) oder einer SNC (Société en nom collectif) hat  nach Art. 221-14 Satz 2 und Art. 223-17 Code de commerce  grundsätzlich erst dann Drittwirkung, wenn die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem französischen Handelsregister vorgenommen wurden und die Veröffentlichung des geänderten Gesellschaftsvertrages erfolgt  ist.

Hat der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft gegenüber dem Handelsregister noch nicht das hierfür Erforderliche getan, besteht seit 1.6.2015 (Grundlage: Art. 2, 3 und 28 des Dekretes n° 2015-545 vom 18.5.2015 ) für den Veräusserer oder den Erwerber der Gesellschaftsanteile die Möglichkeit sicher zu stellen, dass die Abtretung zunächst zumindest eine vorläufige Drittwirkung entfaltet. Sie können beim zuständigen Handelsregister den Abtretungsvertrag vorlegen. Gleichzeitig müssen Sie zum einen nachweisen, dass der gesetzliche Vertreter der SARL oder der SNC trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 8 Tagen die Veröffentlichung des geänderten Gesellschaftsvertrages betrieben hat. Zum anderen muss beim Präsidenten des französischen Handelsgerichts  der Antrag gestellt worden sein, dass dieser den gesetzlichen Vertreter anmahnt entweder selbst oder durch einen Vertreter die Veröffentlichung vorzunehmen.

Strichmnnchen Tipps

Praktischer Hinweis: Die Abtretung/Veräusserung von Gesellschaftsanteilen in Frankreich bedarf lediglich der Schriftform. Eine notarielle Beurkundung wie im deutschen Recht ist nicht erforderlich.

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Anwalt Frankreich Gesellschaftsrecht|SARL in Frankreich und Jahresabschluss

Französisches Gesellschaftsrecht: Jahresabschluss einer SARL in Frankreich muss beim Handelsregister eingereicht werden.

Jahresabschluss (Bilanz, Rechnungswesen)Die Gesellschafter einer SARL (GmbH des französischen Rechts) müssen spätestens innerhalb von 6 Monaten des auf den Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Gewinnverwendung entscheiden.

Da das Geschäftjahr im Regelfall am 31.12. endet, ist daher bis spätestens 30.6. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Innerhalb von 1 Monat nach Abhalten der Gesellschafterversammlung (also bis spätestens 31.7.) müssen beim örtlich zuständigen Handelsregister folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Die Bilanz (inkl. Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Das Protokoll über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Gewinns (ein Auszug genügt)
  • Den Bericht des Wirtschaftsprüfers (dessen Tätigwerden ist nur bei grösseren SARL gesetzlich vorgeschrieben, deren Bilanzsumme mind. 1.550.000 € oder deren Umsatz mind. 3.100.000 € oder deren Arbeitnehmerzahl im Durchschnitt mind. 50 beträgt)

Der Geschäftsbericht des Geschäftsführers muss seit 2012 nicht mehr beim Handelsregister eingereicht werden. Er muss jedoch erstellt werden und kann jederzeit von verschiedenen Behörden zur Einsicht angefordert werden.

Einige Besonderheiten ergeben sich bei der EURL (= SARL mit nur einem Gesellschafter).

Die Gebühren für das Handelsregister betragen derzeit etwa 48 Euro.


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SARL in Frankreich mit nur einem Gesellschafter

SARL in Frankreich mit nur einem Gesellschafter

Eine EURL (entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée) ist eine SARL in Frankreich (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die nur einen Gesellschafter hat (im Gegensatz zur sog. SARL – société à responsabilité limitée, deren Gründung mindestens 2 GeseGesellschaft gründen in Frankreichllschafter voraussetzt). Bisher konnte der Alleingesellschafter eine natürliche oder juristische Person sein, jedoch keine EURL (Art. L. 223-5 code de commerce). Dies hat sich seit 4.8.2014 geändert. Aufgrund der Veröffentlichung am 2.8.2014 der Verordnung Nr. 2014-863 vom 31.7.2014 im Journal Officiel wurde Art. L. 223-5 code de commerce aufgehoben und es ist nun auch möglich, dass Alleingesellschafter einer EURL wiederum eine andere EURL ist. Damit kann nun auch eine Unternehmensgruppe, bestehend nur aus EURL gegründet werden.


Gabriele Gnan
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SARL in Frankreich

SARL in FrankreichJahresabschluss und Gesellschafterversammlung

Jede SARL in Frankreich hat spätestens 6 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres (im Regelfall der 31.12.) den Jahresabschluss im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung festzustellen und zu genehmigen, Art. L.232-22 code de commerce.

Innerhalb eines weiteren Monats (also in den meisten Fällen bis 31.7.) müssen die Unterlagen über den Jahresabschluss sowie das Protokoll über die Gesellschafterbeschlüsse beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden.

Einen weiteren Beitrag zum Thema SARL finden Sie hier. 


Gabriele Gnan
Rechtsanwältin und Avocate
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