Ein gleichberechtigter Gesellschafter einer SARL kann Arbeitnehmer der Gesellschaft sein
Dies gilt auch dann, wenn es sich um die Ehefrau des Mitgesellschafters handelt, der gleichzeitig auch noch als Geschäftsführer der Gesellschaft tätig ist.
Die Cour de cassation musste sich mit folgendem Fall befassen: Ein Insolvenzverwalter hatte im Rahmen eines gerichtlichen Liquidationsverfahrens die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages zwischen der Gesellschaft und der Ehefrau (die gleichberechtigte Gesellschafterin war) in Frage gestellt. Die Tatsache, dass der Ehemann der Arbeitnehmerin gleichzeitig Gesellschafter und vor allem auch Geschäftsführer der SARL war, führte nach Ansicht des Insolvenzverwalters dazu, dass kein Unterordnungsverhältnis vorlag, vor allem auch deshalb, weil die Ehegattin gleichberechtigte Gesellschafterin war. Dieses wäre jedoch für ein wirksames Arbeitsverhältnis erforderlich.Weiter lesen