Was passiert wenn ein Arbeitgeber das Recht auf berufliche Weiterbildung des französischen Arbeitnehmers nicht beachtet?
Ein französischer Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Arbeitnehmer entsprechend seinem Arbeitsbereich die berufliche Handlungsfähigkeit und Qualifikation erhält und diese auch an Veränderungen angepasst und erweitert werden (Art. L. 6321-1 code du travail = franz. Arbeitsgesetzbuch). Verletzt der Arbeitgeber diese ihm obliegende Verpflichtung den Arbeitnehmer fort- und weiterzubilden, kann er auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Ein Arbeitgeber wurde dementsprechend vom Berufungsgericht Montpellier verurteilt einem Arbeitnehmer 5.000 € zu zahlen, nachdem diesem während seiner 16-jährigen Betriebszugehörigkeit nur ein1 Tag Fortbildung gewährt worden war. Die Cour de cassation hat diese Entscheidung am 28.9.2015 bestätigt (Cass. Soc. 24 septembre 2015 n° 14-10410).
Die grundsätzliche Verurteilung des Arbeitgebers bei Verletzung seiner Pflichten aus Art. L. 6321-1 code du travail entspricht ständiger Rechtsprechung. Klarheit gibt es jedoch noch nicht darüber wie viele Fortbildungszeiten innerhalb welchen Zeitraums dem Arbeitnehmer angeboten werden müssen. In einem anderen im Mai 2014 entschiedenen Fall, wurden einem Arbeitnehmer 6.000 € zugesprochen, nachdem er keine einzige Fortbildung während seiner 7-jährigen Tätigkeit in einem Unternehmen gemacht hatte.
Zusätzlicher Hinweis: Die Fort- und Weiterbildungsmassnahmen der Arbeitnehmer werden entweder über die vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge in einen entsprechenden Fonds und direkt vom Arbeitgeber finanziert (Art. 6331-1 code du travail).