Änderungsvorschläge für Verfahren für geringfügige Forderungen und Europäisches Mahnverfahren
Die Europäische Kommission hat am 19.11.2013 einen Vorschlag zur Änderung der „Verordnung Nr. 861/2007 vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines Verfahrens für geringfügige Forderungen“ und der „Verordnung Nr. 1896/2006 vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens“ vorgelegt.
Die wichtigsten Veränderungen im Hinblick auf die Verordnung Nr. 861/2007 sind folgende:
- Anwendungsbereich im Hinblick auf den Streitwert: Erhöhung von 2.000 Euro auf 10.000 Euros (Artikel 2).
- Erweiterung des Begriffs „grenzüberschreitende Rechtssache“ (Artikel 3).
- Verstärkung des elektronischen Verfahrens.
- Begrenzung der Gerichtsgebühren auf 10 % des Streitwertes.
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